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   VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17   

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VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17 (https://dejure.org/2019,6313)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.02.2019 - 23 K 777.17 (https://dejure.org/2019,6313)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 23 K 777.17 (https://dejure.org/2019,6313)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Keine Eintragung einer ausländischen Wohnanschrift in deutschen Personalausweis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine ausländische Anschrift im Personalausweis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Eintragung einer ausländischen Wohnanschrift in deutschen Personalausweis

  • weka.de (Kurzinformation)

    Ausländische Wohnanschrift in den Personalausweis eingetragen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige haben keinen Anspruch auf Eintragung der ausländischen Wohnanschrift im deutschen Personalausweis - Privaten Interessen des Ausweisinhabers müssen hinter Erfordernis nachprüfbarer Angaben im Personalausweis zurücktreten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 16.09.2015 - 23 K 260.15

    Es gibt keinen Anspruch auf besondere Kennzeichnung des Rufnamens im Reisepass

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Da es an einer Anspruchsgrundlage fehlt, kann offenbleiben, ob eine Verpflichtung der Beklagten zur Eintragung der Anschrift der Kläger in der Tschechischen Republik ohnehin schon deshalb scheitern müsste, weil das hierfür zu verwendende Personalausweismuster eine Eintragung einer Anschrift im Ausland in sichtbarer Form auf dem Personalausweis und Aufnahme in das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium nicht zulässt (vgl. ebenso VG Berlin, Urteil vom 16. September 2015 - VG 23 K 260.15 -, Abdruck Bl. 6; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - OVG 5 N 1.16 -, Abdruck Bl. 2 f.).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Diesem obliegt es, in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, ob die zugrunde gelegten Annahmen und Sachgründe für die von ihm geschaffene Regelung fortbestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 -, BeckRS 9998, 104991).
  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wie der Kläger zutreffend anführt, eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedsstaat zu begeben und dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellen, die Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkennt (vgl. z.B. Urteil des EuGH vom 22. Dezember 2010 - C-208/09 - [Ilonka Sayn-Wittgenstein/Landeshauptmann von Wien], juris Rn. 53 f.; Urteil des EuGH vom 14. Oktober 2008 - C-353/06 - [Stefan Grunkin u.a./Standesamt Niebüll], juris Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, darf der sachliche Grund zudem nicht nur nicht willkürlich sein, sondern muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu den Rechtsfolgen der Ungleichbehandlung stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 -, NJW 1990, 1517, 1517).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Grundsätzlich obliegt es ihm, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, solange er die Auswahl sachgerecht trifft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 -, NJW 1987, 3115, 3118 m.w.N.).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-208/09

    Ein Mitgliedstaat darf es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen, den

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wie der Kläger zutreffend anführt, eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedsstaat zu begeben und dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellen, die Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkennt (vgl. z.B. Urteil des EuGH vom 22. Dezember 2010 - C-208/09 - [Ilonka Sayn-Wittgenstein/Landeshauptmann von Wien], juris Rn. 53 f.; Urteil des EuGH vom 14. Oktober 2008 - C-353/06 - [Stefan Grunkin u.a./Standesamt Niebüll], juris Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Hingegen ist die Entscheidung des Gesetzgebers nicht darauf zu überprüfen, ob er im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 -, NJW 1986, 369, 370 m.w.N.).
  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Dies ist der Fall, wenn die Ungleichbehandlung auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit des Betroffenen unabhängigen Erwägungen des Allgemeininteresses beruht, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht rechtmäßigerweise verfolgten Zweck stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.07.2006 - C-406/04 - [De Cuyper], juris Rn. 40; Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 65. EL, 2018, Art. 21 AEUV, Rn. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1991 - 1 S 2/91

    Zur Eintragung eines frei gewählten Berufsnamens in den Paß oder Personalausweis

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Das Begehren der Kläger, ihnen Personalausweise mit einer solchen Eintragung auszustellen, zielt auf den Erlass einer verbindlichen Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung im Sinne eines Verwaltungsakts, vgl. § 35 Satz 1 VwVfG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. August 1991 - 1 S 2/91 -, juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 27.11.2015 - 23 K 50.15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erteilung eines neuen Reisepasses

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 777.17
    Diese Unsicherheiten müssen die Kläger nicht hinnehmen (zu einem anders gelagerten Fall, in dem aufgrund einer vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die gesetzlichen Vorschriften innerhalb einer Umsetzungsfrist anzupassen waren, vgl. das Urteil der Kammer vom 27. November 2015 - VG 23 K 50.15 -, Abdruck Bl. 9 ff.; vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - OVG 5 N 1.16 -, Abdruck Bl. 2 f.).
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